Fragen und Antworten
Sie können ganz einfach Ihre bestehenden Login-Daten nutzen. Schalten Sie dazu einfach nur das BELLERSHEIM SuperCard Reloadable Produkt hier frei.
Nein, ein Konto im BELLERSHEIM SuperCard Webshop ist und bleibt kostenlos.
Der Anmeldeprozess entspricht den KYC-Richtlinien der deutschen Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). KYC steht für Know-Your-Customer und bezieht sich auf die geldwäscherechtliche Überprüfung der Kunden. Dieser Prozess umfasst unter anderem die Erhebung und Dokumentation der Identitätsdaten über eine Personalausweiskopie und die Überprüfung der Ausweisdaten u. a. gegen Sanktions- und Geldwäschedatenbanken. Dieser Service wird von der B2Mobilty übernommen.
KYC steht für Know-Your-Customer und bezieht sich auf die geldwäscherechtliche Überprüfung des Kunden. Dieser Prozess ist im Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) verankert und umfasst unter anderem die Erhebung und Dokumentation der Identitätsdaten über eine Personalausweiskopie und die Überprüfung der Ausweisdaten u.a. gegen Sanktions- und Geldwäschedatenbanken. Dieser Service wird von der B2Mobilty übernommen.
Sie können Ihre Profil- und Firmendaten, wie u.a. Ihre Kundinnennummer bzw. Ihre Kundennummer, Ihre Adresse und Ihre E-Mail-Adresse im Servicebereich unter "Profildaten" einsehen. Die Änderung dieser Daten ist nicht vorgesehen. Falls Sie dies wünschen, wenden Sie sich in diesem Falle bitte an unser Service-Team .
Wenden Sie sich in diesem Fall bitte direkt an unser Service-Team .
Wenn Ihre Mitarbeitenden den PIN zu Ihrer Karte vergessen haben, müssen Sie sich telefonisch zur persönlichen Authentifizierung an das Service-Team wenden. Bitte sehen Sie von schriftlichen Anfragen per E-Mail ab, da eine persönliche Authentifizierung (über das Telefon) nötig ist.
Es gelten die gleichen Zahlungsmöglichkeiten wie im BELLERSHEIM SuperCard Webshop.
Unter "Verwaltung" > " Bestellhistorie " können Sie alle aktuellen sowie vergangenen Bestellungen einsehen.
Nein, es ist möglich nur eine BELLERSHEIM SuperCard Reloadable zu bestellen.
Der von Ihnen gewählte Zeitpunkt einer Aufladung entspricht der Rechnungsstellung. Ihre Aufladung wird dann sofort nach Zahlungseingang ausgeführt. Je nachdem wann die Rechnung beglichen wurde, weicht das Aufladedatum vom Rechnungsdatum ab.
Sie haben bei einer Kartenbestellung die Möglichkeit zwischen der Lieferadresse Ihres Unternehmens oder der Lieferadresse Ihres Mitarbeitenden zu wählen.
Eine Lieferung an Ihr Unternehmen beträgt bei einer Bestellung von bis zu fünf Karten 2 Euro pro Karte. Sobald die Bestellung mehr als fünf Karten beinhaltet, fallen für die gesamte Bestellung einmalig 10 Euro an. Eine Lieferung an Ihren Mitarbeitenden beträgt pro Mitarbeitenden 2 Euro.
Die Lieferadresse Ihres Unternehmens ist die gleiche Lieferadresse, die Sie auch bei Ihrem Account für die BELLERSHEIM SuperCard hinterlegt haben.
Wenn Sie neue Lieferadressen anlegen möchten, können Sie diese unter Lieferadressen in Ihrem BELLERSHEIM SuperCard Profil hinzufügen. Bei Ihrer nächsten Bestellung über das BELLERSHEIM SuperCard Relodable Portal können Sie diese Lieferadresse auswählen.
Diese finden Sie in der " Preisliste ".
Die BELLERSHEIM SuperCard "Reloadable" ist die wiederaufladbare Guthabenkarte/Geschenkkarte von BELLERSHEIM. Sie eignet sich beispielsweise ideal zur einfachen Umsetzung des steuerfreien Sachbezugs oder des steuervergünstigten Verpflegungszuschusses und ist dabei nachhaltig und umweltschonend.
Sie bietet flexible Aufladeregeln und eine individuelle Mitarbeitendenverwaltung. Dadurch können Sie individuell über Aufladesumme und -rhythmus pro Mitarbeitenden entscheiden. Zusätzlich erhalten Mitarbeitende eine persönliche Guthabenkarte/Geschenkkarte mit Aufdruck des Namens.
Außerdem kann sie mit bis zu 1.000,- Euro aufgeladen werden und ist aus Sicherheitsgründen mit einer zusätzlichen PIN gesichert.
Die wiederaufladbare „BELLERSHEIM SuperCard Reloadable“ kann bis zu einem Maximalbetrag von 1.000,- Euro aufgeladen werden. Jedoch kann die wiederaufladbare BELLERSHEIM SuperCard nur von registrierten Geschäftskundinnen und Geschäftskunden erworben werden. Die Karte ist zusätzlich mit einer PIN geschützt, die bei der Zahlung mit der BELLERSHEIM SuperCard eingegeben werden muss. Das Kartenguthaben kann nicht an Kartennutzende ausgezahlt werden.
Jede BELLERSHEIM SuperCard Reloadable darf maximal bis 1.000 Euro pro Monat und pro Karte beladen werden. Das Guthaben der Karte darf 1.000 Euro nicht übersteigen.
Das Nutzungslimit pro BELLERSHEIM SuperCard Reloadable liegt bei 250 Euro pro Tag und 1.000 Euro pro Monat.
Das Guthaben einer BELLERSHEIM SuperCard Reloadable darf 1.000 Euro nicht übersteigen.
Sachzuwendungen sind für das Unternehmen sowie den Mitarbeitenden gleichermaßen profitabel. Für Arbeitnehmer ist der steuerfreie Sachbezug — solange die Freigrenze von 50 Euro pro Monat nicht überschritten wird — abgabefrei. Für das arbeitgebende Unternehmen selbst sind sowohl die jeweiligen Sachbezüge als auch die damit verbundene Abgabelast immer als Betriebsausgabe absetzbar.
Mit der BELLERSHEIM SuperCard Reloadable stehen Ihnen alle steuerlichen Vorteile zur Verfügung, die Sie auch bereits von der BELLERSHEIM SuperCard kennen. Wenn Sie sich hier genauer informieren möchten, nutzen Sie doch einfach unseren Sachbezugsrechner .
Über das BELLERSHEIM SuperCard Reloadable Portal können Sie beispielsweise ganz einfach eine monatliche Aufladeregel über 50 Euro anlegen und Ihren Mitarbeitenden auf diese Weise ein steuerfreies Extra zukommen lassen.
Jede einzelne BELLERSHEIM SuperCard Reloadable ist personalisiert – wenn Sie Reloadable-Karten bestellen möchten, müssen Sie Ihre Mitarbeitenden also zunächst in der Mitarbeitendenverwaltung anlegen. Erst dann können Sie über Karten bestellen entsprechende Reloadable-Karten erwerben.
Falls Sie noch keine Aufladeregel hinterlegt haben, haben die Reloadable-Karten noch kein verfügbares Guthaben. Sobald Sie eine Aufladeregel unter „Aufladeregeln verwalten“ festgelegt haben, müssen Sie Ihrem jeweiligen Mitarbeitenden über die Mitarbeitendenverwaltung diese Regel zuweisen. Ab dem Zeitpunkt der ersten hinterlegten Aufladung für Ihren Mitarbeitenden und abhängig vom Aufladezyklus der zugewiesenen Regel, steht Ihrem Mitarbeitenden das gewünschte Guthaben zur Verfügung.
Neue Mitarbeitende legen Sie in der „Mitarbeitendenverwaltung“ an. Hier können Sie einzelne Mitarbeitenden hinzufügen. Bitte füllen Sie hier alle Pflichtfelder aus. Alle optionalen Felder dienen Ihnen später zur besseren Zuordnung Ihrer Mitarbeitenden und zum Abgleich mit Ihren Daten.
Beim Anlegen eines Mitarbeitenden müssen folgende Daten verpflichtend angegeben werden:
- Anrede
- Vorname
- Nachname
- Geburtsdatum
- Straße
- Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
Die persönlichen Daten Ihres Mitarbeitenden werden erfasst, da unsere Karten personalisiert sind. Unter Umständen werden unsere Tankstellenmitarbeiter Ihre Mitarbeitenden bei der Nutzung der BELLERSHEIM SuperCard Reloadable um die Einsicht in den Personalausweis bitten, um die vorliegenden Daten abzugleichen.
Durch die Angabe der privaten Anschrift Ihres Mitarbeitenden kann dem Mitarbeitenden die BELLERSHEIM SuperCard Reloadable bequem nach Hause geliefert werden. Wünschen Sie das nicht, so können Sie hier auch einfach Ihre Firmenlieferadresse hinterlegen.
Alle Daten Ihres Mitarbeitenden werden verschlüsselt gespeichert und nur im Rahmen der BELLERSHEIM SuperCard Reloadable verwendet. Diese Daten werden nicht für werbliche Zwecke weiterverwendet oder an Dritte weitergegeben.
Jede BELLERSHEIM SuperCard Reloadable darf maximal bis 1.000 Euro pro Monat und pro Karte beladen werden. Sie können ganz einfach eine Aufladeregel anlegen und diese Ihrem Mitarbeitenden zuweisen. Das Guthaben der Karte darf 1.000 Euro nicht übersteigen. Die automatische Aufladung stoppt dann solange, bis Ihre Regel wieder auf die BELLERSHEIM SuperCard Reloadable Ihres Mitarbeitenden überwiesen werden kann.
Beispiel 1: Sie haben eine monatliche Aufladeregel über 50 Euro für Ihre Mitarbeitenden angelegt. Sollten Ihre Mitarbeitenden dieses Guthaben zunächst unberührt lassen, werden exakt 20 Aufladungen durchgeführt, bevor die Aufladeregel für diese Mitarbeitenden gestoppt werden.
Beispiel 2: Sie haben eine monatliche Aufladeregel über 50 Euro für Ihre Mitarbeitenden angelegt. Ihre Mitarbeitenden haben seit der ersten Aufladung 160 Euro von den erhaltenen Guthaben verbraucht. Für diese Mitarbeitenden werden exakt 24 Aufladungen durchgeführt, bevor die Aufladeregel für diese Mitarbeitenden gestoppt wird - die 24. Aufladung beträgt 10 Euro und füllt das Guthaben auf 1.000 Euro auf. Die restlichen 40 Euro werden nicht aufgeladen und werden auch zu keinem Zeitpunkt automatisch nachgeholt.
Falls Mitarbeitende Ihr Unternehmen verlassen sollten, können Sie diese über die Mitarbeitendenverwaltung ganz einfach löschen. Ab diesem Zeitpunkt stoppt die hinterlegte Aufladeregel zum nächstmöglichen Aufladezeitpunkt. Ihre ausgeschiedenen Mitarbeitenden können ihr Guthaben noch so lange weiternutzen, bis sein Guthaben verbraucht ist.
Sobald Sie Karten für Ihren Mitarbeitenden bestellen, erhält dieser Ihre personalisierte BELLERSHEIM SuperCard Reloadable inkl. Anschreiben entweder durch Sie selbst oder über dem direkten Postweg, Sie haben bei der Bestellung die Wahl. In einem beigelegten Flyer sind alle weiteren Schritte für den Mitarbeitenden erläutert.
Da es sich bei der BELLERSHEIM SuperCard um ein sogenanntes E-Geld-Produkt handelt, ist sie unbegrenzt gültig und ihr Guthaben verfällt nicht. Allerdings wird ab dem 37. Monat eine monatliche Bereitstellungsgebühr in Höhe von 0,85 Euro erhoben. Ab dem 61. Monat wird eine monatliche Bereitstellungsgebühr von 20,- Euro erhoben. Die Bereitstellungsgebühr wird vom auf der Karte verfügbaren Guthaben abgezogen, bis dieses vollständig verbraucht ist. Keinesfalls erfolgt eine Berechnung von Entgelten, die über das verfügbare Guthaben hinausgehen.
Ja, ein Typwechsel ist über den Reiter Mitarbeitendenverwaltung möglich. Klicken Sie hier einfach auf „Ersatzkarte“. Dort können Sie eine Ersatzkarte für ihren Mitarbeitenden auswählen und den Typ in diesem Zuge neu festlegen.
Mitarbeitende erhalten einen Infoflyer, der den gesamten Anmeldeprozess beschreibt. Den Infoflyer finden Sie hier .